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Besondere Ausgleichsregelung EEG-Umlage
Rubrik: ZVO U-TickerDeutsche Stromkunden bekommen vom Stromlieferanten die sogenannte EEG-Umlage berechnet. Die auf diese Weise generierten Einnahmen werden an die Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen ausbezahlt, welche für die erzeugten und ins Netz gespeisten Strommengen eine Einspeisevergütung erhalten. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) schafft hierfür die gesetzliche Grundlage.
Die Höhe der je Kalenderjahr neu veröffentlichten EEG-Umlage richtet sich nach dem tatsächlichen Vergütungsvolumen und ist in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. So beläuft sich der Wert der Umlage im Jahr 2012 inzwischen auf 3,592 ct/kWh, Tendenz für die nächsten Jahre weiter steigend.
Um die damit für die produzierende Industrie verbundenen Mehrbelastungen zu begrenzen, haben energieintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes die Möglichkeit, die besondere Ausgleichsregelung in Anspruch zu nehmen und dann nur noch einen bestimmten Anteil der EEG-Umlage berechnet zu bekommen.
Die additiv zu erfüllenden Kriterien sind Stand EEG 2012 hierbei:
- Stromverbrauch des betrachteten Werks größer 1 Mio. kWh/a
- Stromkostenanteil an der Bruttowertschöpfung im letzten Geschäftsjahr mindestens 14%
- Für Unternehmen mit einem Stromverbrauch von größer 10 Mio. kWh/a zusätzlich die Existenz eines zertifizierten Energiemanagementsystems
Wichtig: Die Frist zur Antragsstellung zur Nutzung der besonderen Ausgleichsregelung für das Kalenderjahr 2013 läuft am 30.06.2012 aus. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die vollständigen Antragsunterlagen bei der zuständigen Bundesbehörde, dem BAFA in Eschborn, vorliegen. Eine Fristverlängerung ist gesetzlich ausgeschlossen.
Merkblätter, die erforderliche Registrierung sowie Formulare können unter http://www.bafa.de/bafa/de/energie/besondere_ausgleichsregelung_eeg/index.html abgerufen werden.
Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie bei der ECG Energie Consulting GmbH, Kehl, welche bei Fragestellungen zu diesem Themenkomplex konsultiert werden kann (www.ecg-kehl.de).

